Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß Art. 28 DSGVO | Stand: Februar 2026
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) wird geschlossen zwischen:
Auftraggeber:
Der Kunde (Hotel), der die Software Hestia PMS nutzt (nachfolgend „Verantwortlicher“)
Auftragnehmer:
WOHLERT UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Staffelstr. 3A
94051 Hauzenberg
Deutschland
Geschäftsführer: Sascha Wohlert
Handelsregister: AG Passau, HRB [NUMMER]
(nachfolgend „Auftragsverarbeiter“)
Dieser AVV konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der cloudbasierten Hotelmanagementsoftware Hestia PMS und ist Bestandteil des Hauptvertrages (AGB). Dieser AVV entspricht den Anforderungen des Art. 28 DSGVO und orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA), des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) sowie der aktualisierten Bitkom-Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung (Version 2025).
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
1.1 Gegenstand der Auftragsverarbeitung
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die cloudbasierte Software „Hestia PMS“ zur Verfügung. Im Rahmen dieser Dienstleistung verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
Die Verarbeitung umfasst insbesondere:
- Speicherung von Gästedaten
- Verarbeitung von Reservierungsdaten
- Erstellung und Speicherung von Rechnungen (inkl. E-Rechnung im Format ZUGFeRD 2.1)
- Verarbeitung von Kassendaten inkl. TSE-Signierung
- Speicherung von Meldescheindaten (nur für ausländische Gäste gemäß § 30 BMG in der Fassung ab 01.01.2025)
- Durchführung von täglichen verschlüsselten Datensicherungen
- GoBD-konforme Protokollierung aller Geschäftsvorfälle (Audit-Logging gemäß GoBD vom 14. Juli 2025)
- Erstellung von DSFinV-K-Exporten (Version 2.4) für die Kassenprüfung
1.2 Dauer der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Hauptvertrages. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten gemäß § 8 dieses AVV behandelt.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
2.1 Zweck
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung und des Betriebs der Hotelmanagementsoftware Hestia PMS für den Verantwortlichen.
2.2 Art der Verarbeitung
- Erheben (bei Dateneingabe durch den Verantwortlichen)
- Speichern
- Ordnen und Strukturieren
- Abfragen und Auslesen
- Abgleichen
- Einschränken
- Löschen oder Vernichten
- Übermitteln (z.B. E-Mail-Versand von Buchungsbestätigungen)
§ 3 Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten
3.1 Kategorien betroffener Personen
- Hotelgäste des Verantwortlichen (inkl. Begleitpersonen)
- Geschäftspartner und Firmenkunden
- Mitarbeiter des Verantwortlichen (als Benutzer der Software)
3.2 Kategorien personenbezogener Daten
Gästedaten:
- Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
- Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefon)
- Ausweisdaten bei ausländischen Gästen (§ 30 BMG in der Fassung ab 01.01.2025)
- Nationalität
- Buchungs- und Aufenthaltshistorie
- Zahlungsdaten (Zahlungsart, Rechnungsbeträge)
- Kommunikationshistorie
Mitarbeiterdaten (Benutzer):
- Name, E-Mail-Adresse
- Zugangsdaten (Passwort ist bcrypt-verschlüsselt mit Salt)
- Protokolldaten (Aktivitäten im System)
Audit-/Protokolldaten (GoBD-konform gemäß BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025):
- Benutzerkennung und Rolle
- IP-Adresse (pseudonymisiert nach 90 Tagen)
- Zeitstempel aller Aktionen
- Art der durchgeführten Aktion
- Vorher-/Nachher-Werte bei Änderungen an Geschäftsvorfällen (Field-Level-Tracking)
- Storno-Begründungen bei Stornierungen
TSE-/Kassendaten (KassenSichV-konform):
- TSE-Transaktionsnummern und Signaturen
- TSE-Seriennummer und Zertifikatsdaten
- Zeitstempel der Transaktionen
- Zahlungsbeträge und -arten
- DSFinV-K-konforme Exportdaten (Version 2.4)
3.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Sollte der Verantwortliche solche Daten in das System eingeben (z.B. Gesundheitsdaten zu Allergien oder Mobilitätseinschränkungen in Gästennotizen), erfolgt dies in alleiniger Verantwortung des Verantwortlichen. Der Verantwortliche hat in diesem Fall sicherzustellen, dass eine Rechtsgrundlage (z.B. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO - ausdrückliche Einwilligung) vorliegt.
§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters
4.1 Weisungsgebundenheit
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Die Weisungen ergeben sich primär aus diesem AVV und dem Hauptvertrag. Der Verantwortliche kann darüber hinaus Weisungen per E-Mail erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Meinung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften (DSGVO, BDSG oder andere anwendbare Datenschutzgesetze) verstößt. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung bis zu einer Bestätigung oder Änderung durch den Verantwortlichen auszusetzen.
4.2 Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
4.3 Unterstützungspflichten
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung:
- Bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15-22 DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) durch Bereitstellung geeigneter Funktionen in der Software (z.B. Export, Anonymisierung, Löschung)
- Bei der Einhaltung der Pflichten gemäß Art. 32-36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation)
- Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden durch Bereitstellung erforderlicher Informationen und Zugang
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragsverarbeiter trifft folgende Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten:
5.1 Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Zutrittskontrolle: Datenbankserver werden in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben: vServer.site (Elektronik Böcker) mit Standorten in Frankfurt am Main (Interxion/Digital Realty) und Düsseldorf (QSC AG). Backups werden bei Hetzner Online GmbH im Rechenzentrum Falkenstein (FSN1) gespeichert. Alle Rechenzentren verfügen über 24/7-Überwachung, Zutrittskontrollen und redundante Stromversorgung.
- Zugangskontrolle: SSH-Key-Authentifizierung (Ed25519), kein Root-Login, Fail2ban mit automatischer IP-Sperrung nach fehlgeschlagenen Versuchen, regelmäßige Sicherheitsupdates
- Zugriffskontrolle: Rollenbasierte Berechtigungen mit 20+ granularen Berechtigungen, Protokollierung aller Zugriffe im GoBD-konformen Audit-Log
- Trennungskontrolle: Mandantentrennung durch separate Datenbankbereiche pro Hotel (Multi-Tenant-Architektur mit hotelId als Diskriminator)
5.2 Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Weitergabekontrolle: TLS 1.3 Verschlüsselung für alle Datenübertragungen (HTTPS-only), HSTS aktiviert
- Eingabekontrolle: GoBD-konformes Audit-Logging aller Geschäftsvorfälle mit Benutzer, Zeitstempel und Vorher-/Nachher-Werten (Field-Level-Tracking gemäß GoBD Rz. 59)
- Manipulationsschutz: Kryptografische Verkettung (SHA-256 Hash-Chain) der Audit-Logs zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit gemäß GoBD Rz. 107
5.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)
- Verfügbarkeitskontrolle: Tägliche automatisierte Backups, clientseitig verschlüsselt mit AES-256-GCM vor der Übertragung zur Hetzner Storage Box
- Wiederherstellbarkeit: Dokumentierte und regelmäßig getestete Backup-Restore-Prozeduren, Recovery Point Objective (RPO): 24 Stunden
- Belastbarkeit: Skalierbare Infrastruktur, Monitoring mit automatischen Alerts (Percona Monitoring and Management)
5.4 Regelmäßige Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
Der Auftragsverarbeiter überprüft die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig (mindestens jährlich) und passt diese bei Bedarf dem aktuellen Stand der Technik an. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
5.5 IT-Sicherheit und NIS-2
Der Auftragsverarbeiter orientiert sich bei seinen IT-Sicherheitsmaßnahmen an den Anforderungen des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG), das seit dem 17. Januar 2025 in Kraft ist. Das BSI-Registrierungsportal ist seit Januar 2026 freigeschaltet. Dies umfasst insbesondere angemessene Maßnahmen zum Risikomanagement, zur Vorfallsmeldung und zur Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität.
Hinweis zur BSI-Registrierung: Betroffene Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Betroffenheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über das Portal registrieren. Sollte der Auftragsverarbeiter in den Anwendungsbereich des NIS2UmsuCG fallen (ca. 29.500 Unternehmen bundesweit betroffen), wird er den Verantwortlichen hierüber unverzüglich informieren, sich beim BSI registrieren und die entsprechenden Nachweise (insbesondere Registrierungsbestätigung und Kontaktdaten des IT-Sicherheitsbeauftragten) bereitstellen.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
6.1 Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern unter den in Absatz 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
Folgende Unterauftragsverarbeiter sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses genehmigt:
vServer.site (Elektronik Böcker)
Denkmalsweg 7, 26670 Uplengen, Deutschland
Leistung: Datenbank-Hosting (MongoDB), Application Server
Standorte: Deutschland (Frankfurt am Main – Interxion/Digital Realty; Düsseldorf – QSC AG)
Grundlage: AVV gemäß Art. 28 DSGVO, Verarbeitung ausschließlich in der EU
Hetzner Online GmbH
Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland
Leistung: Storage Box für verschlüsselte Backups (clientseitig AES-256-GCM verschlüsselt)
Standort: Deutschland (Rechenzentrum Falkenstein FSN1)
Grundlage: AVV gemäß Art. 28 DSGVO, Verarbeitung ausschließlich in Deutschland
Vercel Inc.
340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USA
Leistung: Website-Hosting, Application Delivery (Edge Network), Serverless Functions
Grundlage: EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss C(2023) 4745 final vom 10. Juli 2023, bestätigt durch EuG-Urteil vom 3. September 2025). Vercel ist unter dem DPF zertifiziert. Zusätzlich: EU-Standardvertragsklauseln (SCCs).
Hinweis: Gegen das EuG-Urteil vom 3. September 2025 wurde am 31. Oktober 2025 Berufung zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt (Rechtssache C-703/25 P). Ein Revisionsverfahren dauert durchschnittlich ca. 18 Monate. Bis zu einer möglichen Aufhebung bleibt das DPF wirksam. Der Auftragsverarbeiter beobachtet die Rechtsentwicklung kontinuierlich und informiert den Verantwortlichen rechtzeitig über etwaige Änderungen.
fiskaly GmbH
Schottenring 12, 1010 Wien, Österreich
Leistung: Cloud-TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) gemäß KassenSichV, BSI-zertifiziert
Standort: EU (Österreich/Deutschland), Verarbeitung ausschließlich in der EU
Grundlage: AVV gemäß Art. 28 DSGVO
Hinweis: Es werden keine personenbezogenen Kundendaten (Namen, Adressen) an fiskaly übermittelt, sondern nur Transaktionsdaten (Beträge, Steuersätze, Zeitstempel).
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Leistung: Google Places API (Adressautovervollständigung) – optional, in den Einstellungen deaktivierbar
Grundlage: EU-US Data Privacy Framework (Google LLC ist zertifiziert, Angemessenheitsbeschluss C(2023) 4745 final). Zusätzlich: EU-Standardvertragsklauseln (SCCs).
Hinweis: Berufung zum EuGH anhängig (Rechtssache C-703/25 P, eingereicht am 31. Oktober 2025 – siehe Vercel). Diese Funktion kann vom Verantwortlichen jederzeit in den Einstellungen deaktiviert werden, falls ein erhöhtes Risiko nicht gewünscht ist.
Kein Unterauftragsverarbeiter: Stripe / PayPal
Hinweis: PayPal und Stripe sind in Hestia PMS lediglich als Buchungskonten (Zahlungsarten) konfigurierbar. Es erfolgt keine direkte Integration oder Datenübermittlung an diese Dienste. Die tatsächliche Zahlungsabwicklung findet außerhalb von Hestia PMS über die jeweiligen externen Terminals oder Konten des Verantwortlichen statt. Eine Auftragsverarbeitung liegt daher nicht vor.
6.2 Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern (Hinzufügen oder Ersetzen) mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse des Administrators. Der Verantwortliche kann aus sachlich begründeten datenschutzrechtlichen Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform Widerspruch einlegen. Bei berechtigtem Widerspruch wird der Auftragsverarbeiter den Unterauftragsverarbeiter nicht einsetzen oder dem Verantwortlichen ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
6.3 Vertragliche Absicherung
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit allen Unterauftragsverarbeitern Vereinbarungen geschlossen werden, die gleichwertige Datenschutzpflichten wie in diesem AVV vorsehen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter bleibt dem Verantwortlichen gegenüber für die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch die Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.
§ 7 Meldung von Datenschutzverletzungen
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über:
- Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO)
- Verdacht auf unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten
- Schwerwiegende Störungen des Betriebs
Die Meldung enthält soweit möglich alle Informationen gemäß Art. 33 Abs. 3 DSGVO:
- Art der Verletzung
- Betroffene Datenkategorien
- Ungefähre Anzahl betroffener Personen und Datensätze
- Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
- Ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen
Hinweis: Die Entscheidung über eine Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und/oder die betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO) obliegt dem Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung dieser Pflichten.
§ 8 Datenportabilität und EU Data Act
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), die seit dem 12. September 2025 verbindlich gilt, unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Wahrnehmung seiner Rechte auf Datenportabilität und Anbieterwechsel (Cloud Switching):
- Der Verantwortliche kann jederzeit alle seine Daten in strukturierten, maschinenlesbaren und standardisierten Formaten exportieren.
- Export-Funktionen sind während der gesamten Vertragslaufzeit und bis zu 30 Tage nach Vertragsende kostenfrei verfügbar.
- Auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter technische Dokumentation zu den verwendeten Datenformaten zur Verfügung.
- Während eines Anbieterwechsels wird das vereinbarte Datensicherheitsniveau aufrechterhalten.
§ 9 Beendigung der Verarbeitung
9.1 Datenrückgabe
Nach Beendigung des Hauptvertrages stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen auf Anfrage alle personenbezogenen Daten in gängigen, maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung (siehe auch § 8):
- CSV für tabellarische Daten (Gäste, Reservierungen, etc.)
- JSON für strukturierte Daten
- PDF für Belege (Rechnungen, Gutscheine, Meldescheine)
- DSFinV-K-Export (ZIP mit 20 CSV-Dateien) für Kassendaten
9.2 Datenlöschung
Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen unwiderruflich, sofern:
- Keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (insbesondere § 147 AO: 10 Jahre für steuerlich relevante Unterlagen)
- Der Verantwortliche nicht ausdrücklich eine längere Speicherung wünscht
Der Auftragsverarbeiter erstellt automatisch ein Löschprotokoll, das dem Verantwortlichen auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Das Löschprotokoll enthält: Datum der Löschung, Kategorien der gelöschten Daten, Bestätigung der vollständigen Löschung.
9.3 DSFinV-K-Export und steuerliche Aufbewahrungspflichten
Bei Nutzung der Kassenfunktion stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen vollständigen DSFinV-K-Export (Version 2.4) für den gesamten Nutzungszeitraum zur Verfügung. Dieser Export ermöglicht dem Verantwortlichen die Erfüllung seiner Aufbewahrungspflichten gemäß § 147 AO (10 Jahre, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Buchung erfolgte).
Der Verantwortliche ist selbst für die Aufbewahrung der exportierten Daten nach Vertragsende verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Daten während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und auswertbar bleiben.
§ 10 Kontroll- und Prüfrechte
Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV zu überprüfen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen.
Prüfungen vor Ort sind nach vorheriger Abstimmung mit angemessener Frist (mindestens 14 Tage) möglich, soweit dies zur Überprüfung der Einhaltung der TOMs erforderlich ist und keine Geschäftsgeheimnisse oder Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragsverarbeiter kann auf Anfrage alternativ folgende Nachweise bereitstellen:
- Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Nachweis der Mitarbeiterverpflichtung zur Vertraulichkeit
- Aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter
- Bestätigungen über die Einhaltung der Datenschutzanforderungen durch Unterauftragsverarbeiter
§ 11 Haftung
(1) Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den Regelungen im Hauptvertrag (AGB). Für Schäden, die durch weisungswidrige Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter entstehen, haftet dieser allein.
(2) Der Verantwortliche haftet für Schäden, die aus rechtswidrigen oder fehlerhaften Weisungen resultieren, sowie für Schäden aus der Verletzung seiner eigenen Pflichten als Verantwortlicher.
(3) Im Innenverhältnis gilt: Jede Partei trägt die Kosten und Schäden, die durch eine von ihr zu vertretende Pflichtverletzung entstehen. Bei gemeinsam verursachten Schäden erfolgt eine Kostenteilung nach den jeweiligen Verursachungsanteilen.
(4) Haftungshöchstgrenze: Die Haftung des Auftragsverarbeiters für Datenschutzverletzungen ist – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf den höheren der folgenden Beträge:
- das Zwölffache der monatlichen Vergütung aus dem Hauptvertrag, oder
- die Deckungssumme der IT-Haftpflichtversicherung des Auftragsverarbeiters für den konkreten Schadensfall.
(5) Versicherungsschutz: Der Auftragsverarbeiter unterhält eine IT-Haftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht für IT-Dienstleister) mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 EUR, die auch Vermögensschäden aus Datenschutzverletzungen abdeckt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieses AVV bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien haben die Regelungen dieses AVV in Bezug auf den Datenschutz Vorrang.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Dieser AVV tritt mit dem Vertragsschluss gemäß § 2 der AGB in Kraft (Zugang der Freischaltungs-E-Mail und Ablauf der Widerspruchsfrist oder erste Nutzung der Software) und gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie darüber hinaus für die Dauer etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt für Datenschutzanfragen
Bei Fragen zu diesem AVV oder zur Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: contact@hestia-pms.com
Hinweis zum Datenschutzbeauftragten: Nach Art. 37 DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder in der umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen besteht. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Datenschutzbeauftragter benannt und dessen Kontaktdaten hier veröffentlicht.