Auftragsverarbeitungsvertrag

gemäß Art. 28 DSGVO | Stand: September 2026

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) wird geschlossen zwischen:

Auftraggeber:

Der Kunde (Hotel), der die Software Hestia PMS nutzt (nachfolgend „Verantwortlicher“)

Auftragnehmer:

Hestia PMS UG (haftungsbeschränkt)

Staffelstr. 3A

94051 Hauzenberg

Deutschland

Geschäftsführer: Sascha Wohlert

Handelsregister: AG Passau, HRB 13208

(nachfolgend „Auftragsverarbeiter“)

Dieser AVV konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der cloudbasierten Hotelmanagementsoftware Hestia PMS und ist Bestandteil des Hauptvertrages (AGB). Er erfüllt die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

1.1 Gegenstand der Auftragsverarbeitung

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die cloudbasierte Software „Hestia PMS“ zur Verfügung. Im Rahmen dieser Dienstleistung verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.

Die Verarbeitung umfasst insbesondere:

  • Speicherung von Gästedaten
  • Verarbeitung von Reservierungsdaten
  • Erstellung von Rechnungen und Speicherung der Rechnungsdaten (E-Rechnung im Format ZUGFeRD 2.1, Profil EN 16931)
  • Verarbeitung von Kassendaten inkl. TSE-Signierung
  • Speicherung von Meldescheindaten (nur für ausländische Gäste gemäß § 30 BMG in der Fassung ab 01.01.2025)
  • Durchführung von täglichen verschlüsselten Datensicherungen
  • Protokollierung der Geschäftsvorfälle nach den GoBD
  • Erstellung von DSFinV-K-Exporten (Version 2.4) für die Kassenprüfung
  • Bereitstellung eines Online-Check-ins und Gästeportals, über das Gäste ihre Meldedaten (inkl. Mitreisenden) selbst erfassen und den Meldeschein digital unterschreiben können
  • Online-Annahme von Angeboten durch Gäste inkl. digitaler Unterschrift und automatischer Reservierungserstellung
  • Empfang und Synchronisation von Portal-Buchungen über den Channelmanager DIRS21 (inkl. automatischer Übernahme von Änderungen und Stornierungen sowie Übertragung von Verfügbarkeiten und Preisen an die Portale)
  • Versand automatisierter E-Mails im Auftrag des Verantwortlichen (z.B. Check-in-Einladungen und -Erinnerungen, Angebots-Erinnerungen, Zugangscodes beim Self-Check-in)

1.2 Dauer der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Hauptvertrages. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten gemäß § 9 dieses AVV behandelt.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

2.1 Zweck

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung und des Betriebs der Hotelmanagementsoftware Hestia PMS für den Verantwortlichen.

2.2 Art der Verarbeitung

  • Erheben (bei Dateneingabe durch den Verantwortlichen)
  • Erheben direkt bei der betroffenen Person (z.B. Online-Check-in, Gästeportal, Buchungs-Widget, Online-Angebotsannahme)
  • Empfangen von Buchungsdaten über Schnittstellen (Channelmanager DIRS21)
  • Speichern
  • Ordnen und Strukturieren
  • Abfragen und Auslesen
  • Abgleichen
  • Einschränken
  • Löschen oder Vernichten
  • Übermitteln (z.B. E-Mail-Versand von Buchungsbestätigungen)

§ 3 Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten

3.1 Kategorien betroffener Personen

  • Hotelgäste des Verantwortlichen (inkl. Begleitpersonen)
  • Geschäftspartner und Firmenkunden
  • Mitarbeiter des Verantwortlichen (als Benutzer der Software)

3.2 Kategorien personenbezogener Daten

Gästedaten:

  • Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum)
  • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefon)
  • Ausweisdaten bei ausländischen Gästen (§ 30 BMG in der Fassung ab 01.01.2025)
  • Nationalität
  • Buchungs- und Aufenthaltshistorie
  • Zahlungsdaten (Zahlungsart, Rechnungsbeträge; bei Online-Zahlung zusätzlich Transaktionsreferenzen des vom Verantwortlichen eingesetzten Zahlungsdienstleisters Stripe – keine Kartendaten)
  • Kommunikationshistorie
  • Digitale Unterschriften als Bilddatei (Online-Check-in / Meldeschein, Online-Angebotsannahme; keine biometrische Auswertung)
  • Über den Channelmanager DIRS21 empfangene Buchungsdaten (inkl. Portal-Buchungsnummer und Mitreisenden)

Mitarbeiterdaten (Benutzer):

  • Name, E-Mail-Adresse
  • Zugangsdaten (Passwort ist bcrypt-verschlüsselt mit Salt)
  • Protokolldaten (Aktivitäten im System)

Audit-/Protokolldaten (GoBD):

  • Benutzerkennung und Rolle
  • IP-Adresse und Browserkennung
  • Zeitstempel und Art der protokollierten Aktion
  • Vorher-/Nachher-Werte bei Änderungen an Geschäftsvorfällen
  • Storno-Begründungen bei Stornierungen

TSE-/Kassendaten (KassenSichV-konform):

  • TSE-Transaktionsnummern und Signaturen
  • TSE-Seriennummer und Zertifikatsdaten
  • Zeitstempel der Transaktionen
  • Zahlungsbeträge und -arten
  • DSFinV-K-konforme Exportdaten (Version 2.4)

3.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Sollte der Verantwortliche solche Daten in das System eingeben (z.B. Gesundheitsdaten zu Allergien oder Mobilitätseinschränkungen in Gästennotizen), erfolgt dies in alleiniger Verantwortung des Verantwortlichen. Der Verantwortliche hat in diesem Fall sicherzustellen, dass eine Rechtsgrundlage (z.B. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO - ausdrückliche Einwilligung) vorliegt.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

4.1 Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Die Weisungen ergeben sich primär aus diesem AVV und dem Hauptvertrag. Der Verantwortliche kann darüber hinaus Weisungen per E-Mail erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Meinung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften (DSGVO, BDSG oder andere anwendbare Datenschutzgesetze) verstößt. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung bis zu einer Bestätigung oder Änderung durch den Verantwortlichen auszusetzen.

4.2 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

4.3 Unterstützungspflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung:

  • Bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15-22 DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) durch Bereitstellung geeigneter Funktionen in der Software (z.B. Export, Anonymisierung, Löschung)
  • Bei der Einhaltung der Pflichten gemäß Art. 32-36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation)
  • Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden durch Bereitstellung erforderlicher Informationen und Zugang

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter trifft folgende Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten:

5.1 Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Zutrittskontrolle: Datenbankserver werden in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben: vServer.site (Elektronik Böcker) mit Standorten in Frankfurt am Main (Interxion/Digital Realty) und Düsseldorf (QSC AG). Backups werden bei Hetzner Online GmbH im Rechenzentrum Falkenstein (FSN1) gespeichert. Alle Rechenzentren verfügen über 24/7-Überwachung, Zutrittskontrollen und redundante Stromversorgung.
  • Zugangskontrolle (Server): SSH-Key-Authentifizierung (Ed25519), kein Root-Login, Fail2ban mit automatischer IP-Sperrung nach fehlgeschlagenen Versuchen, regelmäßige Sicherheitsupdates
  • Zugangskontrolle (Anwendung): Anmeldung mit E-Mail und Passwort; Passwörter müssen mindestens acht Zeichen mit Groß- und Kleinbuchstaben sowie einer Ziffer enthalten und werden ausschließlich als bcrypt-Hash mit Salt gespeichert. Fehlversuche sind begrenzt — fünf je Kennung und zwanzig je IP-Adresse binnen fünfzehn Minuten; danach folgt eine Sperre von dreißig Minuten, die sich bei Wiederholung verdoppelt. Eine Sitzung läuft nach spätestens dreißig Tagen ab, das Sitzungsmerkmal ist ausschließlich über HTTPS und nicht aus JavaScript lesbar. Ein Passwortwechsel und die Änderung einer Rolle werden serverseitig gegen die Rolle des Ausführenden geprüft, sodass niemand sich selbst oder anderen höhere Rechte zuweisen kann
  • Zugriffskontrolle: Rollenbasierte Berechtigungen mit über 20 einzeln vergebbaren Rechten; Anmeldungen, administrative Zugriffe und Änderungen an steuerlich relevanten Daten werden protokolliert
  • Trennungskontrolle: Jeder Datensatz ist einem Haus zugeordnet (hotelId); Zugriffe werden serverseitig auf das Haus des angemeldeten Benutzers begrenzt

5.2 Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Weitergabekontrolle: TLS 1.3 Verschlüsselung für alle Datenübertragungen (HTTPS-only), HSTS aktiviert
  • Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO): Verschlüsselt sind die Übertragung (TLS 1.3), die Backups (AES-256-GCM vor der Übertragung, der Schlüssel verbleibt beim Auftragsverarbeiter) sowie einzelne besonders schutzbedürftige Felder in der Datenbank selbst — die Zugangsdaten des hauseigenen Mailservers und die Schlüssel des hauseigenen Zahlungsdienstleisters (AES-256). Passwörter werden nicht verschlüsselt, sondern als bcrypt-Hash mit Salt gespeichert und sind damit nicht rückrechenbar. Eine vollständige Verschlüsselung der Datenträger findet nicht statt: Bei einem dauerhaft laufenden Server müsste der Schlüssel im Arbeitsspeicher vorliegen, sodass sie gegen die realistischen Angriffswege — kompromittierter Zugang, Anwendungsfehler — keinen zusätzlichen Schutz bietet. Der Schutz der ruhenden Daten beruht deshalb auf der Zugangs- und Zugriffskontrolle nach 5.1 sowie darauf, dass Sicherungen den Server nur verschlüsselt verlassen.
  • Eingabekontrolle: Protokollierung der Geschäftsvorfälle mit Benutzer, Zeitstempel und Vorher-/ Nachher-Werten je Feld
  • Manipulationsschutz: Kryptografische Verkettung der Protokolle (SHA-256 Hash-Chain), damit nachträgliche Änderungen erkennbar werden

5.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)

  • Verfügbarkeitskontrolle: Tägliche automatisierte Backups, clientseitig verschlüsselt mit AES-256-GCM vor der Übertragung zur Hetzner Storage Box
  • Wiederherstellbarkeit: Dokumentierte und regelmäßig getestete Backup-Restore-Prozeduren, Recovery Point Objective (RPO): 24 Stunden
  • Belastbarkeit: Skalierbare Infrastruktur, Monitoring mit automatischen Alerts (Percona Monitoring and Management)

5.4 Regelmäßige Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter überprüft die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig (mindestens jährlich) und passt diese bei Bedarf dem aktuellen Stand der Technik an. Die Ergebnisse werden dokumentiert.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

6.1 Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern unter den in Absatz 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).

Folgende Unterauftragsverarbeiter sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses genehmigt. Die Liste wird fortgeschrieben; ihre jeweils gültige Fassung ist Teil der unter dieser Adresse veröffentlichten Vertragsfassung, deren Stand und Versionsnummer am Seitenkopf ausgewiesen sind. Änderungen richten sich nach Ziffer 6.2.

vServer.site (Elektronik Böcker)

Denkmalsweg 7, 26670 Uplengen, Deutschland

Leistung: Datenbank-Hosting (MongoDB), Application Server

Standorte: Deutschland (Frankfurt am Main – Interxion/Digital Realty; Düsseldorf – QSC AG)

Grundlage: AVV gemäß Art. 28 DSGVO, Verarbeitung ausschließlich in der EU

Hetzner Online GmbH

Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland

Leistung: Storage Box für verschlüsselte Backups (clientseitig AES-256-GCM verschlüsselt)

Standort: Deutschland (Rechenzentrum Falkenstein FSN1)

Grundlage: AVV gemäß Art. 28 DSGVO, Verarbeitung ausschließlich in Deutschland

Vercel Inc.

340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USA

Leistung: Website-Hosting, Application Delivery (Edge Network), Serverless Functions

Standort: Die Serverless Functions, in denen die Anwendungslogik läuft, sind auf die Region Frankfurt am Main (fra1) festgelegt. Die Auslieferung statischer Inhalte erfolgt über das weltweite Edge-Netzwerk; personenbezogene Daten werden dort nicht verarbeitet. Betriebsprotokolle der Plattform können bei Vercel Inc. in den USA anfallen.

Grundlage: Vercel ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, für das die EU-Kommission mit Beschluss vom 10. Juli 2023 ein angemessenes Schutzniveau festgestellt hat (Art. 45 DSGVO). Ergänzend liegen EU-Standardvertragsklauseln vor, die die Übermittlung auch bei einem Wegfall dieses Beschlusses tragen.

fiskaly GmbH

Schottenring 12, 1010 Wien, Österreich

Leistung: Cloud-TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) gemäß KassenSichV, BSI-zertifiziert

Standort: EU (Österreich/Deutschland), Verarbeitung ausschließlich in der EU

Grundlage: AVV gemäß Art. 28 DSGVO

Hinweis: Es werden keine personenbezogenen Kundendaten (Namen, Adressen) an fiskaly übermittelt, sondern nur Transaktionsdaten (Beträge, Steuersätze, Zeitstempel).

Hyperknot Software Kft. (OpenFreeMap)

Ungarn

Leistung: Kartenkacheln für die Karte, die dem Gast nach einer Onlinebuchung die Lage des Hauses zeigt, sowie für die Karte in den Hoteleinstellungen, auf der der Betreiber die Position seines Hauses festlegt

Standort: EU (Ungarn, Server in Deutschland)

Umfang: Übermittelt wird ausschließlich die IP-Adresse der abrufenden Person – des Gastes bei der Buchungsbestätigung, des Mitarbeiters beim Festlegen der Position. Sie ist für den Abruf der Kartenkacheln technisch erforderlich. Nach Angaben des Anbieters werden IP-Adressen nicht in den regulären Serverprotokollen gespeichert; Cookies werden nicht gesetzt. Gast- oder Buchungsdaten werden nicht übermittelt.

Grundlage: Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO besteht mit diesem Anbieter nicht. Der Dienst stellt die Kartenkacheln öffentlich und ohne Vertragsverhältnis bereit; abgerufen werden sie unmittelbar aus dem Browser der jeweiligen Person, ohne dass Daten über unsere Systeme laufen oder der Anbieter Weisungen entgegennimmt. Wir führen ihn hier gleichwohl auf, damit die Einbindung transparent ist. Die Karte erscheint in der Buchungsbestätigung, sobald für das Haus eine Adresse hinterlegt ist.

TourOnline AG (DIRS21)

Borsigstraße 26, 73249 Wernau, Deutschland

Leistung: Channelmanager-Schnittstelle (DIRS21) – Empfang von Portal-Buchungen (inkl. Gastdaten und Mitreisenden) sowie Übertragung von Verfügbarkeiten und Preisen an Buchungsportale. Nur relevant, sofern der Verantwortliche die Channelmanager-Anbindung aktiviert hat.

Standort: Deutschland, Verarbeitung ausschließlich in der EU

Grundlage: AVV gemäß Art. 28 DSGVO

Crisp IM SAS

2 Boulevard de Launay, 44100 Nantes, Frankreich

Leistung: Support-Chat im Dashboard. Nur relevant, sofern der Verantwortliche den Chat freigeschaltet hat; ohne Freischaltung wird kein Skript geladen.

Standort: Speicherung in der EU (Nachrichten Niederlande, Zusatzdaten Deutschland); Server betrieben durch DigitalOcean über eine dem EU-Recht unterliegende Tochtergesellschaft

Grundlage: AVV gemäß Art. 28 DSGVO, für etwaige Drittlandsübermittlungen EU-Standardvertragsklauseln

Umfang: Übermittelt werden Name und E-Mail-Adresse der chattenden Person, Betriebsname und Benutzerrolle. Gästedaten gelangen nur dorthin, soweit Mitarbeitende des Verantwortlichen sie selbst in eine Nachricht schreiben.

Heinlein Hosting GmbH (mailbox.org)

Schwedter Straße 8/9A, 10119 Berlin, Deutschland

Leistung: Betrieb des Postfachs, über das der Auftragsverarbeiter Support- und Vertragsanfragen des Verantwortlichen entgegennimmt.

Standort: Deutschland (Berlin), Verarbeitung ausschließlich in Deutschland

Grundlage: AVV gemäß Art. 28 DSGVO

Umfang: Übermittelt werden Absenderadresse und Inhalt der Nachricht samt Anhängen. Gästedaten gelangen nur dorthin, soweit Mitarbeitende des Verantwortlichen sie selbst in eine Nachricht an den Support schreiben.

Kein Unterauftragsverarbeiter: Meta Pixel und Google Ads (Buchungs-Widget)

Hinweis: In den Einstellungen des Buchungs-Widgets kann der Verantwortliche eine Meta-Pixel-ID und eine Google-Ads-Conversion-ID hinterlegen. Ist eine davon gesetzt, meldet das Widget den Abschluss einer Buchung samt Betrag an das jeweilige Werbekonto. Das Widget lädt die Skripte dieser Anbieter nicht selbst; es nutzt nur, was auf der Website des Verantwortlichen bereits geladen ist.

Folge: Für diese Übermittlung ist der Verantwortliche selbst verantwortlich, nicht der Auftragsverarbeiter — auf seiner Website, mit seinem Werbekonto und auf seine Weisung hin. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG vorliegt, bevor die Skripte laden, und dass die Anbieter in seiner eigenen Datenschutzerklärung genannt sind. Wird keine ID hinterlegt, findet keine Übermittlung statt.

Kein Unterauftragsverarbeiter: Cloudflare Turnstile

Hinweis: Der Auftragsverarbeiter schützt seine eigenen Formulare — Registrierung, Kontakt und Terminbuchung — mit Cloudflare Turnstile. Dieser Schutz läuft ausschließlich auf den Seiten des Auftragsverarbeiters und weder in der Buchungsstrecke des Verantwortlichen noch in Gastformularen. Cloudflare erhält daher keine Daten der Gäste des Verantwortlichen. Die Verarbeitung erfolgt in eigener Verantwortlichkeit des Auftragsverarbeiters und ist in dessen Datenschutzerklärung beschrieben.

Kein Unterauftragsverarbeiter: Scaleway (Systemmailversand)

Hinweis: Eigene Systemmails des Auftragsverarbeiters an den Verantwortlichen — etwa Registrierungsbestätigung, Hinweise zur Testphase und Rechnungen — laufen über Scaleway Transactional Email (Frankreich, Verarbeitung in der EU). Mails an Gäste versendet die Software ausschließlich über den vom Verantwortlichen hinterlegten eigenen SMTP-Server; ist keiner hinterlegt, bleibt der Versand aus, statt auf diesen Dienst auszuweichen. Scaleway erhält daher keine Gästedaten.

Kein Unterauftragsverarbeiter: Stripe

Hinweis: Die optionale Online-Zahlung (Buchungs-Widget, Online-Angebotsannahme) erfolgt über das eigene Stripe-Konto des Verantwortlichen (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland). Der Verantwortliche hinterlegt hierzu seine eigenen Stripe-API-Schlüssel und ist selbst Vertragspartner von Stripe. Kartendaten werden direkt im Browser des Gastes an Stripe übermittelt und zu keinem Zeitpunkt auf Systemen des Auftragsverarbeiters gespeichert; der Auftragsverarbeiter erhält lediglich Zahlungsstatus, Betrag und Transaktionsreferenz. Stripe ist daher Dienstleister des Verantwortlichen, nicht Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters. Der Verantwortliche ist für den Abschluss der Stripe-Datenverarbeitungsvereinbarung und die Information seiner Gäste verantwortlich.

Zweites, davon getrenntes Stripe-Konto: Für die Abrechnung des Softwareabonnements und den Einzug per SEPA-Lastschrift nutzt der Auftragsverarbeiter ein eigenes Stripe-Konto. Darüber laufen ausschließlich die Vertrags- und Rechnungsdaten des Verantwortlichen, keine Gästedaten. Der Auftragsverarbeiter ist dafür selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; eine Auftragsverarbeitung für den Verantwortlichen liegt insoweit nicht vor.

Kein Unterauftragsverarbeiter: PayPal

Hinweis: PayPal ist in Hestia PMS lediglich als Buchungskonto (Zahlungsart) konfigurierbar. Es erfolgt keine direkte Integration oder Datenübermittlung an diesen Dienst. Die tatsächliche Zahlungsabwicklung findet außerhalb von Hestia PMS über die Konten des Verantwortlichen statt. Eine Auftragsverarbeitung liegt daher nicht vor.

6.2 Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern (Hinzufügen oder Ersetzen) mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an die im System hinterlegte E-Mail-Adresse des Administrators. Der Verantwortliche kann aus sachlich begründeten datenschutzrechtlichen Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform Widerspruch einlegen. Bei berechtigtem Widerspruch wird der Auftragsverarbeiter den Unterauftragsverarbeiter nicht einsetzen oder dem Verantwortlichen ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Ausnahme für optionale Integrationen: Die vorstehende Ankündigungsfrist gilt nicht für Unterauftragsverarbeiter, die ausschließlich im Rahmen optionaler Funktionen eingesetzt werden, welche der Verantwortliche selbst aktiv in den Einstellungen aktivieren und einrichten muss (Channelmanager und Support-Chat). Der Einsatz eines solchen Unterauftragsverarbeiters erfolgt erst auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Aktivierung ist die vorherige gesonderte Genehmigung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO für genau diesen Unterauftragsverarbeiter; der Auftragsverarbeiter protokolliert dazu, welche Person sie erteilt hat und wann. Die Informationspflicht nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO, die an die allgemeine Genehmigung anknüpft, ist damit für diesen Fall gegenstandslos. Ohne Aktivierung durch den Verantwortlichen findet keine Datenverarbeitung über den betreffenden Unterauftragsverarbeiter statt. Der Auftragsverarbeiter weist in der jeweiligen Einstellungsseite sowie in der Liste gemäß Ziffer 6.1 auf den Unterauftragsverarbeiter hin. Die Aktivierung kann dort jederzeit zurückgenommen werden.

Dringender Handlungsbedarf: Muss ein Unterauftragsverarbeiter aus Gründen gewechselt werden, die ein Abwarten der Frist nach Satz 1 nicht zulassen — insbesondere Sicherheitsvorfall, erheblicher Ausfall, Wegfall des Anbieters oder Untersagung durch eine Aufsichtsbehörde —, darf der Auftragsverarbeiter den Wechsel vorziehen. Er informiert den Verantwortlichen in diesem Fall unverzüglich, spätestens gleichzeitig mit dem Wechsel, unter Angabe des Grundes. Das Widerspruchsrecht des Verantwortlichen nach Satz 1 bleibt bestehen; es wirkt dann für die Zukunft, und im Fall eines berechtigten Widerspruchs räumt der Auftragsverarbeiter ein Sonderkündigungsrecht ein. Die vertragliche Absicherung nach Ziffer 6.3 muss auch beim vorgezogenen Wechsel vorliegen, bevor Daten übermittelt werden.

6.3 Vertragliche Absicherung

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit allen Unterauftragsverarbeitern Vereinbarungen geschlossen werden, die gleichwertige Datenschutzpflichten wie in diesem AVV vorsehen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter bleibt dem Verantwortlichen gegenüber für die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch die Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.

§ 7 Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über:

  • Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DSGVO)
  • Verdacht auf unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten
  • Schwerwiegende Störungen des Betriebs

Die Meldung enthält soweit möglich alle Informationen gemäß Art. 33 Abs. 3 DSGVO:

  • Art der Verletzung
  • Betroffene Datenkategorien
  • Ungefähre Anzahl betroffener Personen und Datensätze
  • Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
  • Ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen

Hinweis: Die Entscheidung über eine Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und/oder die betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO) obliegt dem Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung dieser Pflichten.

§ 8 Datenportabilität und EU Data Act

Gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), die seit dem 12. September 2025 verbindlich gilt, unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Wahrnehmung seiner Rechte auf Datenportabilität und Anbieterwechsel (Cloud Switching):

  • Der Verantwortliche kann seine Daten jederzeit selbst exportieren; Umfang und Formate regelt § 10 der AGB.
  • Export-Funktionen sind während der gesamten Vertragslaufzeit und bis zu 30 Tage nach Vertragsende kostenfrei verfügbar.
  • Auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter technische Dokumentation zu den verwendeten Datenformaten zur Verfügung.
  • Während eines Anbieterwechsels wird das vereinbarte Datensicherheitsniveau aufrechterhalten.

§ 9 Beendigung der Verarbeitung

9.1 Datenrückgabe

Nach Beendigung des Hauptvertrages stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen auf Anfrage alle personenbezogenen Daten in gängigen, maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung (siehe auch § 8):

  • CSV für Gäste, Reservierungen, Rechnungen und Gutschriften
  • PDF für Rechnungen und weitere erzeugte Belege
  • DSFinV-K-Export (ZIP mit 20 CSV-Dateien) für Kassendaten

9.2 Datenlöschung

Nach Vertragsende kündigt der Auftragsverarbeiter die Löschung per E-Mail an und löscht frühestens 14 Tage nach dieser Ankündigung (§ 13 Abs. 7 der AGB). Bis dahin kann der Verantwortliche seine Daten exportieren. Nicht gelöscht wird, soweit:

  • gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (insbesondere § 147 Abs. 3 Satz 1 AO: acht Jahre für Rechnungen und Buchungsbelege, zehn Jahre für Bücher und Aufzeichnungen) oder
  • der Verantwortliche ausdrücklich eine längere Speicherung wünscht.

Die Löschung wird in einem gegen nachträgliche Änderung geschützten Protokolleintrag festgehalten (Zeitpunkt, betroffenes Haus, gelöschte Datenkategorien) und dem Verantwortlichen auf Anfrage nachgewiesen.

9.3 DSFinV-K-Export und steuerliche Aufbewahrungspflichten

Bei Nutzung der Kassenfunktion stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen vollständigen DSFinV-K-Export (Version 2.4) für den gesamten Nutzungszeitraum zur Verfügung. Dieser Export ermöglicht dem Verantwortlichen die Erfüllung seiner Aufbewahrungspflichten gemäß § 147 AO (10 Jahre, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Buchung erfolgte).

Der Verantwortliche ist selbst für die Aufbewahrung der exportierten Daten nach Vertragsende verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Daten während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und auswertbar bleiben.

§ 10 Kontroll- und Prüfrechte

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV zu überprüfen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen.

Prüfungen vor Ort sind nach vorheriger Abstimmung mit angemessener Frist (mindestens 14 Tage) möglich, soweit dies zur Überprüfung der Einhaltung der TOMs erforderlich ist und keine Geschäftsgeheimnisse oder Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragsverarbeiter kann auf Anfrage alternativ folgende Nachweise bereitstellen:

  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Nachweis der Mitarbeiterverpflichtung zur Vertraulichkeit
  • Aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter
  • Bestätigungen über die Einhaltung der Datenschutzanforderungen durch Unterauftragsverarbeiter

§ 11 Haftung

(1) Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den Regelungen im Hauptvertrag (AGB). Für Schäden, die durch weisungswidrige Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter entstehen, haftet dieser allein.

(2) Der Verantwortliche haftet für Schäden, die aus rechtswidrigen oder fehlerhaften Weisungen resultieren, sowie für Schäden aus der Verletzung seiner eigenen Pflichten als Verantwortlicher.

(3) Im Innenverhältnis gilt: Jede Partei trägt die Kosten und Schäden, die durch eine von ihr zu vertretende Pflichtverletzung entstehen. Bei gemeinsam verursachten Schäden erfolgt eine Kostenteilung nach den jeweiligen Verursachungsanteilen.

(4) Haftungshöchstgrenze: Es gilt die Staffelung des § 12 der AGB. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragsverarbeiter unbeschränkt; im Übrigen gelten die dort geregelten Höchstgrenzen. Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben davon unberührt.

(5) Versicherungsschutz: Der Auftragsverarbeiter unterhält eine IT-Haftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht für IT-Dienstleister) mit einer Deckungssumme von 300.000 EUR, die auch Vermögensschäden aus Datenschutzverletzungen abdeckt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieses AVV bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Eine neue Fassung legt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen bei der nächsten Anmeldung im Dashboard zur Bestätigung vor und weist dabei auf die Änderungen hin; sie wird mit dieser Bestätigung wirksam, die protokolliert wird. Bestätigt der Verantwortliche nicht, gilt die bisherige Fassung fort — er kann die Software dann jedoch nicht weiternutzen und ist berechtigt, den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fassung zu kündigen. Der Export der eigenen Daten bleibt in jedem Fall möglich.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien haben die Regelungen dieses AVV in Bezug auf den Datenschutz Vorrang.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Dieser AVV tritt mit dem Vertragsschluss gemäß § 2 der AGB in Kraft. Der Verantwortliche bestätigt ihn dabei ausdrücklich durch Anwählen des entsprechenden Feldes im Registrierungsformular; der Auftragsverarbeiter protokolliert Zeitpunkt und Versionsnummer der bestätigten Fassung. Der AVV gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie darüber hinaus für die Dauer etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt für Datenschutzanfragen

Bei Fragen zu diesem AVV oder zur Datenverarbeitung wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: contact@hestia-pms.com

Datenschutzbeauftragter: Der Auftragsverarbeiter ist nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, und hat keinen benannt. Ansprechpartner für Datenschutzfragen ist die vorstehende Adresse.